Der Innere Friedhof von Großröhrsdorf liegt an der Lichtenberger Straße, unmittelbar an der Ev.-Luth. Stadtkirche. Seit der urkundlichen Erwähnung von Großröhrsdorf als Kirchdorf ist er Begräbnisplatz.
Er bezeugt mehrere Jahrhunderte Ortsgeschichte und die Hoffnung und Zuversicht auf die Frohe Botschaft: „Wir erwarten die Auferstehung der Toten.“
Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großröhrsdorf-Kleinröhrsdorf ist der Träger des Friedhofs. Gerne stehen wir bei Ihnen bei Fragen zu einer Grabstelle und zur Beisetzung eines Angehörigen seelsorgerisch und organisatorisch zur Seite. Kontaktieren Sie bitte unser Pfarramt.
Auf dem Inneren Friedhof können wir Ihnen nachfolgende Grabstellen anbieten:
Die Gebühren sind in der aktuellen
Friedhofsgebührenordnung angegeben.
Einzelgrab Reihengrabstelle Erdbestattung

Die Einzelgrabstelle im Reihengrab ist zur Beisetzung eines Verstorbenen bestimmt. Die Grabstelle liegt in einer dafür vorgesehenen Grabreihe auf dem Friedhof. Die Grabstelle ermöglicht keine Nachbelegung mit einem Familienangehörigen. Die Grabstelle ist einheitlich mit einer Namensplatte und mit einer bodendeckenden Bepflanzung gestaltet und wird für die Liegezeit von 20 Jahren durch den Friedhof betreut. Eine Verlängerung der Grabstelle nach der Liegezeit ist nicht vorgesehen.
Einzelgrab Wahlgrabstelle Erdbestattung
Die Einzelgrabstelle im Wahlgrab ist zur Beisetzung eines Verstorbenen als Erdbestattung bestimmt. Sie können aus verschiedenen Grabstellen auf dem Friedhof eine Grabstelle aussuchen. Die Grabstelle ermöglicht während der Liegezeit von mind. 20 Jahren eine Nachbelegung mit einer Urnenbestattung. Die Grabstelle wird von den Familien mit selbst gestaltet und betreut. Eine Verlängerung der Grabstelle nach der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeit ist möglich.
Doppelgrab Wahlgrabstelle Erdbestattung
Die Doppelgrabstelle im Wahlgrab ist zur Beisetzung von zwei Verstorbenen als Erdbestattung bestimmt. Sie können aus verschiedenen Grabstellen auf dem Friedhof eine Grabstelle aussuchen. Die Grabstelle ermöglicht während der Liegezeit von mind. 20 Jahren pro Bestattetem eine Nachbelegung mit weiteren zwei Urnenbestattungen. Die Grabstelle wird von den Familien selbst gestaltet und betreut. Eine Verlängerung der Grabstelle nach der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeit ist möglich. Diese Grabstellenform ist als Familiengrabstelle beliebt und ermöglicht Ihnen das Gedenken über viele Generationen.
Gemeinschaftsgrabstelle Urnenbestattung
Die Urnengemeinschaftsanlage ist zur Beisetzung von mehreren Verstorbenen (je nach Anlageform) bestimmt. Die Belegung der Gemeinschaftsanlage erfolgt in der Reihenfolge der Beisetzungen. Die Gemeinschaftsanlage liegt in einer dafür vorgesehenen Grabreihe auf dem Friedhof. Die Gemeinschaftsanlage wird mit einem Grabstein oder einer Liegeplatte mit den Namen der beigesetzten Personen und einer einheitlichen bodendeckenden Bepflanzung gestaltet. Eine eigene Gestaltung und Bepflanzung durch die Angehörigen ist nicht möglich. Die Urnengemeinschaftsanlage wird für die Liegezeit von 20 Jahren durch den Friedhof betreut. Die Grabstelle ermöglicht keine Nachbelegung mit einem Familienangehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle nach der Liegezeit ist nicht möglich.
Wahlgrabstelle Urnenbestattung
Die Wahlgrabstelle zur Urnenbestattung ist zur Beisetzung von bis zu zwei Verstorbenen bestimmt. Sie können aus verschiedenen Grabstellen auf dem Friedhof eine Grabstelle aussuchen. Die Grabstelle wird von den Familien selbst gestaltet und betreut. Eine Verlängerung der Grabstelle der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeit ist möglich.